Sport mit mehereren Personen im Freien



Kann ich mit mehreren Leuten im öffentlichen Raum (zum Beispiel Parks) Sport treiben?

(Stand: 12.05.2020, 16:00 Uhr)

Ja, Ansammlungen von Personen an öffentlichen Orten sind zulässig, wenn diese im Zusammenhang mit kontaktfrei durchgeführten Bewegungsaktivitäten im Freien stehen. Dies können zum Beispiel Yoga- oder Fitnesskurse in Parks sein. Gleiches gilt im Zusammenhang mit der sportlichen Nutzung von geöffneten öffentlichen oder privaten Sportanlagen. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl gibt es nicht. Die hierbei anwesenden Personen müssen jedoch einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.

Quelle: https://www.hamburg.de/faq-sport/#zwei

Corona und Gruppenfahrten



Bundesweit werden Events und Orte mit Menschenzulauf gemieden oder abgesagt. Auch der ADFC sieht sich gezwungen bis aus weiteres alle seine Veranstaltungen abzusagen. Auch lokale Radsportvereine und Gruppen sind aufgerufen ihre gemeinsamen Ausfahrten bis auf weiteres zu vermeiden, um eine Ansteckung mit dem Corona Virus zu vermeiden. (17.05.2020)

Quelle: https://ebikeers.de/news/corona-virus-fahrradfahren/#

Wie heute (25.05.2020) bekannt wurde möchte die Bundesregierung,  dass ab dem 06. Juni unter Wahrung der Abstandsregeln wieder Gruppen-Zusammenkünfte auch in der Öffentlichkeit von bis zu 10 Personen zulässig sein dürfen.

Die Kontaktsperre soll grundsätzlich bis zum 05. Juli verlängert werden.

Corona: Das ist jetzt erlaubt




Freizeit und Sport
Sie dürfen draußen Sport machen.
Wenn Sie den Abstand einhalten.
Die Menschen müssen 1,5 Meter Abstand haben.
Sie dürfen zum Beispiel:

Spazieren-gehen
Wandern
Joggen
mit dem Rad fahren

Sie dürfen Sport mit anderen Menschen zusammen machen:
Wenn Sie mit den Menschen zusammen wohnen.
Und Sie dürfen zusammen Sport machen
mit Menschen aus einer anderen Wohnung.
Sport-Plätze dürfen offen sein.
2 Menschen in einem Paddelboot in der Speicherstadt

Sie dürfen alle Sport-Arten draußen machen:
Wenn die Menschen sich nicht berühren.
Und wenn die Abstände eingehalten werden.
Die Menschen müssen 1,5 Meter Abstand haben.

Quelle: http://www.hamburg,de/coronavirus

Eine Verletzung der Abstandspflicht kostet jeden Beteiligten in der Regel 150€ Bußgeld.

Was geht?


Wir wurden gefragt:

Hallo, wann ist denn die nächste Tour geplant? Schickt ihr das

dann per Mail oder Whatsapp rum?

Wir antworteten:

Wir planen unsere Touren eigentlich nicht lange vorher, sondern setzen sie eher kurzfristig an. Dann stimmt auch meistens das Wetter und die Tour muss nicht ins Wasser fallen. Da einige ältere Leute kein WhatsApp haben, kündigen wir die größeren Touren sowohl bei WhatsApp als auch per E-Mail an. Bei WhatsApp haben wir uns allerdings auch schon spontan verabredet. Wir sind zum Beispiel mit einigen Leuten bei einer Critical Mass mitgefahren. Davon haben die Leute ohne WhatsApp nichts mitbekommen.
Wegen dem Corona-Virus konnten wir in diesem Jahr noch nichts unternehmen, da solche Treffen bislang verboten waren.
Jetzt sind solche Outdoor-Aktivitäten unter bestimmten Bedingungen möglich:
(10) Abweichend von §§ 1 und 2 sind Kontakte und Ansammlungen von Personen an öffentlichen Orten zulässig, wenn diese im Zusammenhang mit kontaktfrei durchgeführten Bewegungsaktivitäten stehen. Die hierbei anwesenden Personen müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten. Dies gilt nicht für Personen, die in derselben Wohnung leben oder zwischen denen ein familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnis besteht.
Da es sich bei uns allerdings nicht um einen sportlichen Wettbewerb, sondern um eine gesellige Ausfahrt mit vielen Unterhaltungen unter den Teilnehmern handelt, wird es schwierig sein, den Mindestabstand durchzusetzen ohne die ganze Tour kaputt zu machen. Die angedrohten Bußgelder sind sehr hoch. Picknick ist nicht möglich und eine Einkehr wahrscheinlich nur mit vorheriger Anmeldung und Abgabe der Personalien machbar. Wir wissen aber nicht wer und wie viele zu einer Tour kommen.
Ich möchte den Trubel um Pfingsten noch abwarten. Dann werde ich prüfen und mit den anderen Aktiven besprechen was möglich ist und trotzdem Spaß macht. Eine Tour, die ich und mein Partner ausarbeiten wird von uns auch gleichzeitig beim queeren Sportverein Startschuss angeboten und steht schon fest:

Sonntag, 26. Juli: Radtour rund um Buxtehude mit Manfred und Joachim


Wir treffen uns um 10:00 Uhr DRAUSSEN vor dem Ausgang Kirchenallee (Reisezentrum) am Hamburger Hauptbahnhof. Joachim trägt eine gelbe Warnweste.

Von dort nehmen wir um 10.28 Uhr die S3 nach Neu Wulmsdorf. Wer an der S3 wohnt, kann zusteigen. Von Neu-Wulmsdorf fahren wir über Rübke nach Buxtehude.

Wir radeln durch Heitmannshausen über die B73 in den Neukloster Wald. Dort machen wir eine Picknickpause (Essen nicht vergessen). Weiter geht es über Nottensdorf, Bliedersdorf, Issendorf nach Helmste/Deinste. Dort können wir im „Eichenhof“ www.eichenhof-helmste.de zum Kaffee einkehren. Zurück geht es über Horneburg, Buxtehude, Rübke nach Neu Wulmsdorf.

Die Länge der Tour beträgt ca. 60 km. Gefühlt aber länger, da es sehr hügelig ist. Da wir im Großbereich des HVV bleiben betragen die Kosten ca. 2-3 Euro (Anteil Gruppenkarte).

Anmeldung / Info :
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei schlechtem Wetter entscheiden wir am Hauptbahnhof über die Tour. Infos bei Joachim: 01520 198 0062 (Smartphone mit WhatsApp)

Queer Radeln Homepage


Dieser Blog bei wordpress ist ab sofort auch unter der Domain

 

http://www.queer-radeln.de

 

erreichbar. Es handelt sich um eine Umleitung. https://rosaradelnhamburg.wordpress.com wurde ursprünglich für die Gruppe Rosa Radeln aus Hamburg konzipiert, die sich Ende 2015 aufgelöst hat. Jetzt wird dieser gut eingeführte Blog mit vielen  Besuchern als Homepage der Gruppe Queer Radeln Hamburg fortgeführt.