Bei Sport im Freien sind weiterhin die Hygieneregeln und auch die Abstandsregeln einzuhalten
– beispielsweise ist um eine Yogamatte herum ein Abstand von 2,5 Metern. Dies gilt jedoch nicht bei Mannschaftssportarten und Kontaktsportarten.
Es müssen außerdem die Kontaktdaten erhoben werden
und bei der Benutzung von Umkleideräumen und Duschen gelten die Mindestabstände. Sportangebote im Freien können auch freiwillig nach den Vorgaben des optionalen 2G-Plus-Zugangsmodells durchgeführt werden. In diesem Fall können die Mindestabstände zwischen Sportgeräten und Personen entfallen.